Neue Steuerwerte für Liegenschaften
Der Kanton Zürich passt die Weisung zur Bewertung der Liegenschaften und zum Eigenmietwert an.
Die letzte umfassende Neubewertung der Liegenschaften fand vor über 20 Jahren statt. Aufgrund der starken Wertsteigerungen bei Immobilien in den letzten Jahren ist eine Neubewertung notwendig geworden. Die neue Weisung tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Die Steuerpflichtigen erhalten die neuen Liegenschaftenbewertungen (Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert) Anfang 2027 zusammen mit der Steuererklärung 2026.
Die überarbeitete Weisung führt zu einem Anstieg der Vermögenssteuerwerte um durchschnittlich 48 Prozent. Die Eigenmietwerte steigen für Einfamilienhäuser um durchschnittlich 11 Prozent und für Stockwerkeigentum um durchschnittlich 10 Prozent. Es ist mithin davon auszugehen, dass die höheren Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte künftig auch zu einer höheren Anzahl an Härtefällen führen werden. Der Regierungsrat strebt daher gleichzeitig die Wiedereinführung einer Härtefallregelung an.